Die Probezeit ist ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung und dient dazu, dass sich sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch der Auszubildende aufeinander einstellen und prüfen können, ob die Ausbildung für beide Seiten passend ist. In diesem Artikel werden die wichtigsten Informationen zum Thema „Probezeit bei Azubis“ erläutert.
Was ist die Probezeit? Die Probezeit ist eine Phase zu Beginn der Ausbildung, die dazu dient, dass sich Ausbildungsbetrieb und Auszubildende aufeinander einstellen und prüfen können, ob die Ausbildung für beide Seiten passend ist. Die Probezeit beträgt in der Regel 1 bis 4 Monate und kann im Ausbildungsvertrag festgelegt werden.
Welche Rechte und Pflichten haben Ausbildungsbetrieb und Auszubildende während der Probezeit? Während der Probezeit haben Ausbildungsbetrieb und Auszubildende bestimmte Rechte und Pflichten.
Rechte des Ausbildungsbetriebs:
- Das Recht, die Ausbildung zu beenden, wenn sich herausstellt, dass der Auszubildende nicht geeignet ist oder die Ausbildung nicht den Erwartungen entspricht.
- Das Recht, den Auszubildenden bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen fristlos zu kündigen.
- Das Recht, den Auszubildenden bei Krankheit oder aus anderen Gründen von der Arbeit freizustellen.
Pflichten des Ausbildungsbetriebs:
- Die Pflicht, den Auszubildenden angemessen und fachgerecht auszubilden.
- Die Pflicht, den Auszubildenden regelmäßig zu beurteilen und Feedback zu geben.
- Die Pflicht, den Auszubildenden vor Kündigung oder Entlassung anzuhören.
Rechte des Auszubildenden:
- Das Recht auf eine angemessene Ausbildungsvergütung.
- Das Recht auf Urlaub und Freizeit.
- Das Recht auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung.
Pflichten des Auszubildenden:
- Die Pflicht, sich aktiv an der Ausbildung zu beteiligen und sich für die Ausbildung einzusetzen.
- Die Pflicht, sich an die Anweisungen des Ausbildungsbetriebs zu halten.
- Die Pflicht, den Ausbildungsbetrieb über Krankheit oder andere Abwesenheiten zu informieren.
Wie läuft die Beurteilung während der Probezeit ab?
Während der Probezeit wird der Auszubildende regelmäßig beurteilt. Die Beurteilung dient dazu, zu prüfen, ob der Auszubildende den Anforderungen der Ausbildung gerecht wird. Die Beurteilung erfolgt in der Regel durch den Ausbilder und kann schriftlich oder mündlich erfolgen. In der Beurteilung werden die Leistungen des Auszubildenden in den Bereichen Fachkompetenz, Sozialkompetenz und Methodenkompetenz bewertet.
Was passiert, wenn der Auszubildende die Probezeit nicht besteht?
Wenn sich herausstellt, dass der Auszubildende nicht geeignet ist oder die Ausbildung nicht den Erwartungen entspricht, kann der Ausbildungsbetrieb die Ausbildung fristlos beenden. Der Auszubildende hat in diesem Fall jedoch das Recht, sich an die zuständige Kammer zu wenden und eine Überprüfung der Kündigung zu beantragen. Die Kammer prüft dann, ob die Kündigung rechtens war oder nicht. Wenn die Kündigung als nicht rechtens erachtet wird, kann der Auszubildende die Ausbildung fortsetzen.
Was passiert nach der Probezeit?
Wenn die Probezeit erfolgreich bestanden wurde, geht die Ausbildung in die reguläre Phase über. Die Ausbildungsdauer bleibt dabei unverändert und der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, den Auszubildenden fachgerecht und angemessen weiterzubilden.
Fazit:
Die Probezeit ist eine wichtige Phase zu Beginn der Ausbildung, die dazu dient, dass sich Ausbildungsbetrieb und Auszubildende aufeinander einstellen und prüfen können, ob die Ausbildung für beide Seiten passend ist. Während der Probezeit haben Ausbildungsbetrieb und Auszubildende bestimmte Rechte und Pflichten.
Der Auszubildende wird regelmäßig beurteilt und bei erfolgreicher Probezeit geht die Ausbildung in die reguläre Phase über. Wenn der Auszubildende die Probezeit nicht besteht, hat er das Recht, sich an die zuständige Kammer zu wenden und eine Überprüfung der Kündigung zu beantragen. Eine erfolgreiche Probezeit ist ein wichtiger Schritt für eine erfolgreiche Ausbildung und den Einstieg ins Berufsleben.