Ein Ausbilderschein ist eine Voraussetzung für die Tätigkeit als Ausbilder in der dualen Ausbildung. Doch was ist, wenn man zwar über die notwendigen fachlichen Kenntnisse verfügt, aber keine abgeschlossene Ausbildung vorweisen kann? In diesem Artikel werden die Voraussetzungen und Möglichkeiten für den Erwerb eines Ausbilderscheins ohne abgeschlossene Ausbildung erläutert.
Was ist ein Ausbilderschein?
Ein Ausbilderschein ist ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildereignungsprüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO). Mit dem Ausbilderschein wird bescheinigt, dass der Inhaber über pädagogische und methodische Kenntnisse verfügt und in der Lage ist, Auszubildende erfolgreich zu unterweisen.
Voraussetzungen für die Ausbildereignungsprüfung
Um an der Ausbildereignungsprüfung teilnehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem eine abgeschlossene Berufsausbildung in dem Bereich, in dem man als Ausbilder tätig werden möchte. Doch was ist, wenn man zwar über umfangreiche fachliche Kenntnisse verfügt, aber keine abgeschlossene Ausbildung vorweisen kann?
Alternative Voraussetzungen – Ausbilderschein ohne Ausbildung
Für den Erwerb eines Ausbilderscheins ohne abgeschlossene Ausbildung gibt es alternative Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Hierzu gehört zum Beispiel eine mehrjährige Berufserfahrung in dem Bereich, in dem man als Ausbilder tätig werden möchte. Auch eine berufliche Fortbildung oder eine Weiterbildung zum Meister oder Techniker können als Ersatz für die fehlende Ausbildung dienen.
Bildungsträger und Kursangebote
Um sich auf die Ausbildereignungsprüfung vorzubereiten, können verschiedene Kursangebote von Bildungsträgern genutzt werden. Hierbei handelt es sich um Weiterbildungen, die auf die Anforderungen der Ausbildereignungsprüfung zugeschnitten sind und den Teilnehmern die notwendigen pädagogischen und methodischen Kenntnisse vermitteln.
Kosten und Dauer der Ausbildung
Die Kosten und Dauer der Ausbildung zum Ausbilder ohne abgeschlossene Ausbildung können je nach Bildungsträger und Kursangebot variieren. In der Regel dauert die Ausbildung zwischen drei und sechs Monaten und umfasst sowohl theoretische als auch praktische Anteile. Die Kosten für die Ausbildung können zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro liegen.
Prüfungsvorbereitung und -ablauf
Die Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung ohne abgeschlossene Ausbildung umfasst in der Regel sowohl die theoretischen als auch die praktischen Inhalte der Ausbildereignungsverordnung. Hierzu gehören unter anderem die Planung und Durchführung von Unterweisungen sowie die Dokumentation von Ausbildungsinhalten. Die Prüfung selbst besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil, der von einem Prüfungsausschuss abgenommen wird.
Alternative Möglichkeiten
Wer keine Ausbildung, aber umfangreiche fachliche Kenntnisse und Erfahrungen vorweisen kann, hat auch alternative Möglichkeiten, um als Ausbilder tätig zu werden. Eine Möglichkeit ist die Kooperation mit einem anderen Ausbilder, der eine abgeschlossene Ausbildung und damit die Voraussetzungen für den Ausbilderschein erfüllt. In diesem Fall könnte man als Assistent oder Mitarbeiter des Ausbilders tätig werden und unter seiner Verantwortung Auszubildende betreuen und unterweisen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich als freiberuflicher Ausbilder selbstständig zu machen. Hierbei ist es wichtig, sich über die gesetzlichen Anforderungen und Voraussetzungen für die Tätigkeit als freiberuflicher Ausbilder zu informieren und sich gegebenenfalls selbstständig fortzubilden, um die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben.
Fazit
Ein Ausbilderschein ist eine wichtige Voraussetzung für die Tätigkeit als Ausbilder in der dualen Ausbildung. Doch auch ohne abgeschlossene Ausbildung gibt es alternative Voraussetzungen und Möglichkeiten, um den Ausbilderschein zu erwerben oder als Ausbilder tätig zu werden. Hierzu gehört unter anderem eine mehrjährige Berufserfahrung oder eine berufliche Fortbildung. Es ist jedoch wichtig, sich vorab über die Voraussetzungen und Anforderungen zu informieren und sich gegebenenfalls selbstständig fortzubilden, um die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben.